Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der mobileObjects AG und Unternehmern oder Verbrauchern deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Vertragsabschluss anerkennen.
2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ferner den Verkauf und die Lieferung von Hardware, insbesondere Mobilfunkgeräten, Zubehör, SIM Karten,sowie Ersatzteilen (nachfolgend insgesamt„Endgeräte“ genannt) durch die mobileObjects AG. Sämtliche Kaufverträge zwischen der mobileObjects AG und dem Käufer kommen ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
3. Eigenen Bedingungen des Käufers oder Bestellers wird an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mobileObjects AG. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer oder Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.
4. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der mobileObjects AG schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.
5. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
6. Verbraucher im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebot1. Angebote sind freibleibend, es sein denn, dass schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wurde.
2. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen auch durch Mitarbeiter werden erst bindend mit ihrer schriftlichen Bestätigung.
3. Zusicherungenliegen erst dann vor, wenn sie von der mobileObjects AG schriftlich als solche bezeichnet werden.
4. Allgemeine Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Muster, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten unterliegen aufgrund der fortschreitenden Entwicklung Änderungen. Die Angaben sind daher nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
5. Die mobileObjects AG behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
§ 3 Preise1. Die vereinbarten Preise gelten in Euro und verstehen sich netto ab Sitz der mobileObjects AG in Büren. Hinzu kommen Auslieferungs-, Transport-und Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Mehrwertsteuer. Bei Nachbestelllungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter Vereinbarung.
2. Bei Preis-und Kostenerhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ist die mobileObjects AG berechtigt, eine entsprechende Berichtigung der Preise vorzunehmen, soweit es sich um Handelsgeschäfte bzw. Geschäfte mit juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt. Bei Geschäften mit Verbrauchern, die innerhalb von vier Monaten nach Bestellung abgewickelt werden, ist die mobileObjects AG für diesen Zeitraum an die bestätigten Preise gebunden. Bei Bestellungen auf Abruf ist für die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf maßgebend.
§ 4 Lieferung1.Die mobileObjects AG ist um die Einhaltung der abgegebenen Leistungs-und Lieferfristen bemüht. Ohne entsprechende schriftliche Garantie verstehen sich diese Angaben jedoch nur als annähernd. Sie stehen ferner
2unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten bzw. Hersteller.
2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgezogen werden.
3. Liefer-und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt (z.B. Streik oder Aussperrung der Zulieferer) und allen übrigen nicht von der mobileObjects AG zu vertretenden Umständen um eine angemessene Frist.
4.Die Liefer-bzw. Leistungsfrist gilt gegenüber Unternehmern auch dann als eingehalten, wenn der Auftragsgegenstand nach Anzeige der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach einer Woche abgerufen bzw. abgeholt wird. Verzögert sich die Lieferung bzw. Abnahme infolge von Umständen, die der Käufer bzw. Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, sofern er Unternehmer ist, nach Ablauf von einer Woche ab Bekanntgabe der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft an gerechnet, die bei der mobileObjects AG oder Dritten entstehenden Lagerkosten berechnet. Im gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko auf den Käufer bzw. Besteller über. Bleibt der Käufer bzw. Besteller, soweit er Unternehmer ist, nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahmelänger als 2 Wochen in Rückstand, so ist die mobileObjects AG nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen
.5. Der Versand erfolgt nach der freien Wahl der mobileObjects AG. Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer bzw. Bestellers über. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lastendes Käufers bzw. Bestellers. Rücknahme und Vergütung der Verpackung erfolgen nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Fracht-und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs.
6. Der Käufer bzw. Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-bzw. Leistungstermins oder einer unverbindlichenLieferfrist die mobileObjects AG auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die mobileObjects AG in Verzug. Der Käufer bzw. Besteller kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer bzw. Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der mobileObjects AG vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
7. Schadensersatz gemäß
§ 4 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenkann der Käufer bzw. Besteller nur verlangen, wenn der mobileObjects AG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gegenüber Verbrauchern haftet die mobileObjects AG auch im Falle der leichten Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt sich die Haftung auf höchstens 10% des Kaufpreises.
8. Sofern es sich bei dem Käufer bzw. Besteller um einen Unternehmer handelt, ist die mobileObjects AG zu Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als selbständige Lieferung und können als solche gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Abnahme
1. Der Käufer bzw. Besteller ist verpflichtet, fallsim Angebot aufgeführten Positionen storniert oder nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Angebotsannahme abgenommen werden eine Stornogebühr in Höhe von 25% der jeweiligen Angebotsposition zu zahlen.Nach dem Ablauf einer dem Käufer bzw. Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist ist die mobileObjects AG dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Von der mobileObjects AG auftragsgemäß gelieferte und installierte Produkte wird der Käufer bzw. Besteller unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Käufer bzw. Besteller unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Käufer bzw. Besteller die Abnahme, hat er der mobileObjects AG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der mobileObjects AG ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Käufer bzw. Besteller die Abnahme nicht verweigern.
§ 6 Dauer und Kündigung des Vertrages
3Als Beginn der Leistungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird die Freischaltung des Kundenportals vereinbart. Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate abgeschlossen und verlängert sich nach Ablauf dieser Zeit automatisch um weitere 12 Monate sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt ist. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monatezum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Die Kündigung aus wichtigem Grundbleiben unberührt.Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf die Datenbestände wird nach Beendigung des Vertragesschon aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr gegeben sein.
§ 7 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung für Mängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Ist der Käufer bzw. Besteller Verbraucher, gilt eine Gewährleistung von 24 Monaten. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar. Leistet die mobileObjects AG oder der Hersteller eines durch die mobileObjects AG vertriebenen Produkts eine Garantie, die darüber hinausgeht, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Diese Garantie geben wir in vollem Umfang an unsere Käufer bzw. Besteller weiter.
2. Die mobileObjects AG liefert die Endgeräte nach dem jeweiligen Stand der Technik und in der vom Hersteller angebotenen Form. Sie behält sich für den Käufer zumutbare Veränderungen vor, die den wesentlichen Inhalt der Leistung unberührt lassen und insbesondere dem technischen Fortschritt und der Verbesserung der Funktionalität dienen.
3. Dem Käufer bzw. Besteller ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die mobileObjects AG macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
4. Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, leistet die mobileObjects AG wie folgt Gewähr:a) Die mobileObjects AG gewährleistet, dass die Software der in der Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht.b) Der Käufer bzw. Besteller hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu meldenc) Die mobileObjects AG behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen. Falls die mobileObjects AG Mängelbeseitigung durch Änderung der Leistung vornimmt, wird die mobileObjects AG den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Käufer bzw. Besteller wesentlichen Aspekten ändern. Der Käufer bzw. Besteller wird die mobileObjects AG bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.d) Der Käufer bzw. Besteller kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.e) Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.
5.Werden vom Käufer bzw. Besteller oder von Dritten Veränderungen an der Software oder den Endgeräten vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Käufer bzw. Besteller weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
6. Der Käufer bzw. Besteller ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
7. Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs-oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist die mobileObjects AG zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Käufer bzw. Bestellers nicht zumutbar.
8. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von der mobileObjects AG gelieferten Gegenstände/Leistungen/Software zurückzuführen sind, insbesondere für verlorene oder defekte Datenbestände, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen desVorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche des Käufer bzw. Bestellers gegen die mobileObjects AG und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
9. Die mobileObjects AG übernimmt keine Garantie, weder ausdrücklich noch unausgesprochen, für Handbücher und die darin beschriebene Software/Endgeräte, ihre Qualität, Durchführbarkeit/Funktion, Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck oder Ihre Verkäuflichkeit. Das Risiko für Qualität und Durchführbarkeit liegt allein beim Käufer. In keinem Fall ist die mobileObjects AG haftbar für irgendwelche direkt oder indirekt verursachten oder